RASSEHUNDE UND QUALZUCHT
RASSEHUNDE UND QUALZUCHT
Als im Sommer des vergangenen Jahres die Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung angekündigt und vorgestellt wurde, wurde der Gesetzentwurf der damaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) von vielen eher als ‚Gassi-Geh-Gesetz‘ belächelt.
Kaum ein Thema beschäftigt aber Züchter, Aussteller und Hundebesitzer zurzeit gleichermaßen wie der Paragraf 10 dieser neuen Tierschutz-Hundeverordnung:
„Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
Es sind also nicht nur die großen Veranstaltungen, die hier ins Visier genommen werden, sondern es werden kurz über lang auch Spezialschauen oder der Hundesport davon betroffen sein.
Nun ist es sicher richtig, dass im Bereich der Hundezucht und Hundeausstellungen von manchen Züchtern und Ausstellern über viele Jahrzehnte hinweg auch Dinge getan wurden, die nicht in Ordnung sind.
Und auch dem VDH oder den Rassehundevereinen mag vorzuwerfen sein, dass ‚Auswüchse‘ bei Zucht und Ausstellungen nicht korrigiert oder verboten wurden und immer wieder mal Rassestandards oder Zuchtordnungen bis an die Grenze des juristisch Möglichen, aber moralisch Verwerflichen ausgereizt wurden. Das gilt es sicher zu korrigieren, wobei wir beim DNK e.V. (in Kooperation mit dem VND) natürlich nur über Dinge reden können, die unsere Neufundländer betreffen.
Aber ganz sicher weisen der DNK e.V. und alle unsere Züchter den Vorwurf der ‚Qualzucht‘ entschieden zurück!
Wichtig ist aber auch, sich mal anzuschauen, wer zum großen Teil hinter diesem Gesetzentwurf steckt.
Das ist zum einen die Tierrechts-Organisation (nicht Tierschutz!) PETA. Sie schreibt auf ihrer Website:
Viele Zuchtrassen leiden unter gesundheitlichen Problemen wie Erkrankungen der Atemwege, körperlichen Deformationen, Taubheit, Augenerkrankungen und vielem mehr. Nicht verkaufsfähige Hunde werden in vielen Fällen gewaltsam entsorgt. Eine „verantwortungsvolle Zucht“ wird es niemals geben, solange Tierheime überquellen an heimatlosen Tieren. Wer wirklich die Zeit, Geduld und nicht zuletzt das Geld hat, einem Tier ein neues Zuhause zu schenken, sollte hier etwas Gutes tun.
• Kaufen Sie niemals einen tierischen Mitbewohner in einer Zoohandlung, bei Züchter:innen oder über das Internet, sondern suchen Sie Ihren neuen vierbeinigen Freund im Tierheim.
• Handeln Sie verantwortungsvoll und lassen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze kastrieren, um die Überpopulation nicht weiter zu fördern. (Eine sehr merkwürdige Forderung, denn sie widerspricht eindeutig § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG , welches die Kastration oder Sterilisation verbietet, wenn nicht medizinische Gründe vorliegen. )
• Qualzuchten, anstrengende Transporte und großer Stress sind nur einige der Gründe, weshalb Katzen- und Hundeausstellungen Tierquälerei sind und dringend verboten werden müssen.
Quellen : https://www.peta.de/themen/rassenwahn/
https://www.peta.de/themen/hunde-katzen-austellung/
Und auch die QUEN (https://qualzucht-datenbank.eu/) sieht beim Thema Qualzucht vorrangig die Züchter und Zuchtverbände in der Verantwortung.
Dieses Schaubild zeigt zwar die von QUEN unterstellte Situation in Österreich, wird aber für Deutschland sicher nicht anders aussehen.
Dieses Schaubild zeigt zwar die von QUEN unterstellte Situation in Österreich, wird aber für Deutschland sicher nicht anders aussehen.
Der VDH schreibt in seiner Stellungnahme dazu:
https://www.vdh.de/fileadmin/media/news/2022/Stellungnahme_zur_Tierschutz_Hundeverordnung.pdf
und das ist das vom VDH entwickelte Formular
Bescheinigung Qualzuchtgutachten
Bei unserem Neufundländer sind es wohl in erster Linie die Augen (Ektropium) und der Bewegungsapparat (HD, ED) die besonders im Fokus sind.
Doch wie bereits die ersten großen Ausstellungen im Jahr Lingen, Neumünster, Erfurt und Dortmund gezeigt haben, sind es letztendlich die lokalen oder regionalen Veterinärämter, die die Entscheidung treffen, ob Einzelhunde oder ganze Rassen ausgestellt werden oder gar das Veranstaltungsgelände überhaupt betreten dürfen.
Das gilt es dringend zu ändern, denn wenn es schon eine Verordnung gibt, dann sollte sie in derselben Form in ganz Deutschland gelten. Geforderte Gutachten sollten für alle Veranstaltungen gleich sein und idealerweise auch einmalig für einen Hund benötigt werden.
Und auch viele offene Fragen sind noch zu klären, wie z.B.:
• Wie löst man das Problem, dass ausgestellte Hunde, die nicht in der Zucht sind, im Normalfall weder eine HD noch eine ED-Untersuchung haben?
• Wie löst man das Problem mit Ausstellungshunden, die noch nicht das geforderte Alter für eine solche Röntgenuntersuchung laut Zuchtordnung haben?
Nun ist es zwar möglich, gegen Gesetze zu klagen, auch wenn das ein oft steiniger und auch finanziell aufwendiger Weg ist. Und der kleine DNK e.V. hat da allein weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen, um das auf sich selbst gestellt zu tun.
Der Engere und Erweiterte Vorstand des DNK e.V. wird sich aber engagiert allen juristischen Aktionen anschließen, die sich gegen die oft willkürlichen Auslegungen des TierschHuV richten.
Wir haben uns dazu in einer Videokonferenz abgesprochen und folgende Schritte geplant:
Der DNK wird sich zeitnah mit dem VND und anderen Rassehunde-Zuchtvereinen in Verbindung setzen, um abzuklären, ob von anderen Vereinen schon juristische Schritte geplant sind.
Sollte das der Fall sein, wird sich der DNK diesen Aktionen anschließen – wenn nicht, werden wir einen eigenen Weg gehen.
Da uns das Engagement des VDH in dieser Sache nicht genügend erscheint, werden wir unsere Forderungen zum Einspruch gegen diese Hundeverordnung definieren und an den VDH stellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Links :
Ein interessanter Artikel aus der Sicht eines Tierarztes zu den von den Ausstellern geforderten Untersuchungen:
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/index.php
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=21371
© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm
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Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes
Qualzuchtgutachten (1)
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In diesem Facebook-Artikel beschreibt eine Tierärztin und Züchterin ihre Haltung zur neuen Tierschutz-Hundeverordnung:
https://www.facebook.com/184935581597997/posts/5083571841734322/
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Und in der Facebook-Gruppe ‚Gemeinschaft zum Erhalt der Rassehundezucht‘ wird das Thema von Züchtern und Ausstellern ebenfalls ausgiebig diskutiert. Natürlich kann sich der DNK e.V. nicht grundsätzlich allen in dieser Gruppe geäußerten Meinungen anschließen, es werden darin aber doch eine Menge interessanter Informationen und auch mögliche Aktionen angekündigt:
https://www.facebook.com/groups/430636648795667