Verkauf von Hunden ins Ausland – Auslandsanerkennung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir weisen aufgrund der Rückmeldungen ausländischer Dachverbände darauf hin, dass der Verkauf von Hunden ins Ausland nur mit einer Export-Ahnentafel (Auslandsanerkennung) möglich ist.
Die FCI schreibt in ihrer Geschäftsordnung Artikel 8, Nr. 9 entsprechend vor:

Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer der vier offiziellen Sprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen.

Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten.
Für jeden von einem Mitglied oder Vertragspartner eingetragenen Hund, der anschließend exportiert wird, bescheinigt der nationale Hundeverband, der die letzte Eintragung vorgenommen hat, die Eigentumsübertragung auf den neuen Hundehalter unter Angabe von dessen Name und Anschrift auf der Export-Ahnentafel oder durch Ausstellung eines separaten Halterzertifikats. Die Auslandsanerkennungen können in der VDH-Geschäftsstelle beantragt werden. Weitere Infos unter

http://www.vdh.de/service/auslandsanerkennungen/
Bitte informieren Sie die zuständigen Stellen in Ihrem Verein sowie Ihre Mitglieder und Züchter.:

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Leif Kopernik
VDH-Hauptgeschäftsführer