Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt hat dem DNK die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Ab sofort ist es möglich, für
– Geldzuwendungen
– Aufwandsersatzansprüche
– Sachzuwendungen
unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Spendenbescheinigung zuerhalten.

Geldzuwendungen

Die Zuwendung muss, unter vollständiger Adressangabe des Spenders und der
eventuell begünstigten Landesgruppe auf das Konto des DNK überwiesen werden.

Aufwandsersatzansprüche

betrifft Mitglieder, die Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen lt. Satzung bzw.
Finanzordnung haben.
Die Aufwendungen müssen ordnungsgemäß abgerechnet – und ein Verzicht auf
Erstattung der Aufwendungen erklärt werden.

Sachzuwendungen

Als Nachweis der Höhe der Zuwendung müssen geeignete Unterlagen, zum Beispiel
Rechnungen oder Gutachten vorgelegt werden.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Marikka Müller
Schatzmeister